Ressortforschung des Bundes 2025–2028

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Die Bundesverwaltung initiiert und unterstützt selber wissenschaftliche Forschung, deren Resultate sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Diese Forschung der Bundesverwaltung erfolgt im Kontext des Verwaltungshandelns im öffentlichen Interesse und wird im deutschsprachigen Raum gemeinhin als «Ressortforschung» bezeichnet.

Dazu gehören z.B. das Erarbeiten von wissenschaftlichen Grundlagen für die Politikentwicklung und -ausgestaltung in den verschiedenen Politikbereichen, für Vollzugsarbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, für legislative Arbeiten oder für die Beantwortung und Umsetzung von parlamentarischen Vorstössen. Die Forschung der Bundesverwaltung kann praktisch alle Ausprägungen von wissenschaftlicher Forschung umfassen, namentlich Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung, aber auch Entwicklung - bspw. im Bereich des Einrichtens von Pilot- und Demonstrationsanlagen. Zudem beinhaltet sie die Umsetzung von Forschungsbegleitmassnahmen sowie den Wissens- und Technologietransfer.

Die Ressortforschung erfüllt im Wesentlichen die folgenden Funktionen:

  1. Sie dient der Politik als Instrument, indem sie Handlungs- und Orientierungswissen generiert und Lösungsmodelle für aktuelle Fragestellungen von politischer Relevanz liefert;
  2. Sie stellt ein Instrument zum prospektiven Erkennen von Problemen und Fragestellungen bereit und empfiehlt zu deren Lösung geeignete Politikinstrumente und Massnahmen;
  3. Sie hilft dem Staat, seine strategische Ausrichtung und Position festzulegen;
  4. Sie liefert eine Legitimationsbasis für staatliches Handeln, indem sie dessen Angemessenheit wissenschaftlich überprüft
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